Kurzgefasste Geschichte
Der Kärnthnerischen Linie des Hauses Rosenberg
Mit Erwähnung der Quellen denen diese Geschichte
entschöpft ist,
 nebst mehreren
Beilagen
zusamm[en] getragen

von Ferdinand Fürsten v. Ursini und Rosenberg

Inhalt
Rosenberge Kärnthnerischen [= kärnthnerischer] Linie
[Die Seitenzahlen beziehen sich auf die originale Paginierung des 1. Teils]

				Seite
Vitellus Ursini			1
Vitellus Ursini v: Rosenberg	1
Heinrich Ursini v: Rosenberg	1
Kristian detto detto		2
Heinrich Urban d[ett]o		2
Kristoph v= Rosenberg		3
Heinrich detto			3
Herklein detto			4
Hermann detto			4
Udalrich detto			5
Albl detto			5
Albl detto			5
Heinrich detto			5
Wilhelm detto			6
Georg detto			6
Ulrich detto			6
Johann detto			6
Leo detto			6
Rudolf detto			6
Herkules detto			6
Kristoph detto			7
Wülfnig detto			7
Fridrich detto 			8
Peter detto			9
Georg v. Rosenberg		12
Udalrich detto			12
Georg detto			12
Karl Konrad d[ett]o		13
Maximilian d[ett]o		13
Paul d[ett]o			14
Sigismund d[ett]o		14
Sebastian d[ett]o		15
Sophie d[ett]o			16
Helena d[ett]o			16
Georg Kristoph d[ett]o		16
Ulrich d[ett]o			20
Salome d[ett]o			21
Dorothea d[ett]o		22
Andreas d[ett]o			22
Johann Andreas Graf v Rosenberg	24
Georg Nikolaus Graf 
	v Ursini und Rosenberg	39
Wolfgang Andreas
	d[ett]o d[ett]o d[ett]o	43
Johann Fridrich
	d[ett]o d[ett]o d[ett]o	58
Leopold Joseph
	d[ett]o d[ett]o d[ett]o	59
Georg Heinrich
	d[ett]o d[ett]o d[ett]o	61
Gottraud Gräfin
	d[ett]o d[ett]o		62
Maria Sidonia
	d[ett]o d[ett]o d[ett]o	62
Anna Beatrix
	d[ett]o d[ett]o d[ett]o	62
Joseph Paris Graf
	d[ett]o d[ett]o		62
Franz Andreas
	detto d[ett]o d[ett]o	65
Maria Ernestine Gräfin v:
	Ursini und Rosenberg	67
Marianna d[ett]o
	d[ett]o d[ett]o		67
Karl Joseph Graf
	d[ett]o d[ett]o		67
Philipp Joseph
	d[ett]o d[ett]o d[ett]o	70
Leopold Anton
	d[ett]o d[ett]o d[ett]o	76
Maria Ernestine Gräfin
	d[ett]o d[ett]o		76
Maria Antonia Gräfin
	d[ett]o d[ett]o		76
Marie Gabrielle
	d[ett]o d[ett]o d[ett]o	76
Wolfgang Sigismund Graf
	d[ett]o d[ett]o		76
Maria Franziska Gräfin
	d[ett]o d[ett]o		80
Maria Anna
	d[ett]o d[ett]o d[ett]o	80
Maria Antonia
	d[ett]o d[ett]o d[ett]o	81
Maria Ernestine
	d[ett]o d[ett]o d[ett]o	81
Vinzenz Fererius Graf
	d[ett]o d[ett]o		81
Luisa Gräfin d[ett]o d[ett]o	89
Maria Charlotte Gräfin
	d[ett]o d[ett]o		89
Franz Xaver Fürst [von]
	Ursini [und] Rosenberg	90
Wolfgang Philipp Graf
	d[ett]o d[ett]o		98
Franz Seraph:[ikus] Fürst
	d[ett]o d[ett]o		99
Leopold Graf d[ett]o d[ett]o	116
Vinzenz d[ett]o d[ett]o d[ett]o	120
Maria Philippine Gräfin
	d[ett]o d[ett]o		122
Maria Gabrielle 
	d[ett]o d[ett]o d[ett]o	122
Maria Dominika
	d[ett]o d[ett]o d[ett]o	122
Maria Zäzilia
	d[ett]o d[ett]o d[ett]o	123
Maria Seraphine Gräfin
	d[ett]o d[ett]o		123
Vinzenz Graf von 
	Ursini u. Rosenberg	124
Ferdinand Fürst
	d[ett]o d[ett]o		125
Franz Xaver Graf
	d[ett]o d[ett]o		151
Friedrich d[ett]o 
	d[ett]o d[ett]o		151
Joseph d[ett]o d[ett]o d[ett]o	167
Maria Therese Gräfinn von
	Ursini und Rosenberg	179
Manfred, Graf von
	Ursini und Rosenberg	189

[Sagen, Berichte, Erzählungen]

[chronologische Geschichtstafel]
Hauptseite der Familie Orsini-Rosenberg
 
Führt zum zweiten Blatt

Im Jahre 1641 erkaufte er die, nahe von Grafenstein an der Drau liegende Herrschaft Stein, bey der sich damahls neben der Hildegardis Kirche noch eine Burg befand, die erst gegen das Ende des Achtzehnten Jahrhunderts abgetragen ward, von Herrn Sigmund v. Khevenhiller. Nur Ein Jahr darauf, trat er in Besitz der im Jaunthale liegenden H[err]sch[a]ft Feyersberg durch Ankauf derselben vom Herrn Wolf [Seite 40] Andreas von Jästlberg, diese Herrschaft ist nur mit einem kleinen Herrn Hause versehen, das alte Bergschloß ist Ruine. -

Um dieselbe Zeit auch brachte in Rede stehender Rosenberg, von einer Landgräfin von Hessen die im Jaunthale, zwey Stunden oberhalb Völkermarkt befindliche Herrschaft Sonnegg, bey der sich damahls ein großes, nun Ruine gewordenes, Bergschloß befand, käuflich an sich. - Der Kaiser Ferdinand der Dritte, erhob Johann Andreas u. seine ehelichen Nachkommen beyderley Geschlechts im Jahre 1648 in den Grafenstand des heiligen Römischen Reichs u. der Oesterreichischen Erblande / Siehe 17. Beilage Seite 2 /. In diesem aus Wien vom 8.ten Oktober datirten Diplome, werden als Gründe der abermahligen Standeserhöhung, nebst denen schon im Freyherrn Patente angeführten, noch erwähnt, d[a]ß er, Johann Andreas, Elf Jahre hindruch mit besonderem Eifer zugleich das Amt eines kärntnerisch. Landraths, Vizedoms dieses Landes u. Generalein[neh]mers besonders rühmlich begleitet, dem Kaiser Ferdinand den zweiten mit Aufbringung der damahls bedeutenden Kontributionen, ja mit Antizipirung derselben, und dessenthalbiger Verschreibung seines ganzen Vermögens, wichtige Dienste geleistet habe, so auch in pollitischen, u. ihm aufgetragenen Gränz Komissions= Geschäften, dann habe er sich nicht minder als Landesverweser Kärnthens, als Verordneten und als Präsident deren Stände, u. als Burggraf der Hauptstadt Klagenfurt schon bereits seit Elf Jahren Verdienste gesammelt. Noch kömmt in diesem Patent vor, d[a]ß auch seine zwey Söhne sich von [Seite 41] Jugend auf dem Dienste des Hauses Oestereich, sowohl im Justitz= als im Kriegsfache mit beßtem Erfolge widmeten, u. so der rühmliche[n] Bahn ihrer Vorältern nachschritten. So habe sich der Ältere, Georg Niklas, vom Kaiser Ferdinand dem dritten bey verschiedenen wichtigen Comissionen gebrauchen lassen, u. sey nun geraumer Zeit hindurch Inerösterreichischer Regiments= / Regierungs / Rath; der Jüngere Wolf Andreas habe Anfangs unter des Kaisers Bruder, Erzherzog Leopold Wilhelm, mit solcher Auszeichnung Kriegsdienste geleistet, d[a]ß er als Belohnung wirklicher Kämmerer / wahrscheinlich Dienstkämmerer / beym Erzherzoge wurde. Nach dessen Abreise in die Niederlanden aber habe dieser wieder bey der Kaiserlichen Armee gedient, u. begleite bereits beym Don Felixischen Regimente mit besonderem Fleiße die Obristwachtmeister-Stelle. Durch dieses Diplom erhielten die Rosenberge den Titel Grafen / oder Gräfinen / von Rosenberg, Freyherrn / oder Freyinnen / auf Lerchenau u. Grafenstein, Herrn / oder Herrinnen zu Sonnegg, Stein u. Feyersberg, dann das Prädikat Wohlgeboren. Die Strafe der Erlegung von zwey March löthigem Goldes ward dem angedroht der den Rosenbergen nicht benannter, Titel geben wolle. Die Veränderung der im Grafen Diplom vorkommenden Wappe besteht darin, d[a]ß jeder der Mühlsteine mit einem Spindelloch versehen ist, d[a]ß die untern zwey Wappenviertel anstatt der alt Rosenberg. u. Hagendorfisch. Wappe nun links einen rubinfarben sechseckigen Stern im goldenen Felde u. rechts zwey Kle[e]bletter enthalten, von denen das Obere roth in einem silbernem Felde, das Untere silbern auf rothem Grunde ist, u. welche miteinander [Seite 42] durch einen Stingel[?], halb weiß halb roth, verbunden sind. In Rede stehendes Diplom sagt, daß letzter[e] Wappentheile hinzugefügt worden, weil solche das Schild derer von Rumpff gewesen welche Familie mit dem Vater jener Rumpffin ausgestorb[en] sey, die seiner Ahnen Frau Mutter war / Sie hieß Maria /, war die Tochter Kasper von Rumpff, Großmutter der an Ulri[ch] von Rosenberg, wie erwähnt worden, vermählten Margaretha von Hagendorf u. welcher letzte Rumpf, Obristhofmeister Kaiser Rudolphs des zweyten gewesen sey. - Zu denen drey Helmen der Freyherrn Wappe komm[en] an beyden Ecken noch zwey, von dene[n] nun diese beyden u. der Mittler[e] mit goldenen Königskronen gezier[et] sind, über welchen auf deren ersten Helm, zur linken, sich ein einwärts gekehrter goldener Adlerflügel, mit dem oberwähnten rothen Stern in der Mitte, auf deren letzen zur rechten, sich ein aufrecht sitzend[er] schwarzer Bär, mit offenem Rachen, weissen Halsband u. Ringl, in beyden Tatzen ein goldenes, mit roth Fiortirtes[?] Spißl haltend, sich befindet. Die Helm=Decken sind links Goldfarb, roth, silberfarb u. Schwarz, rechts silberfarb u. roth alleine. Bald nach Ertheilung dieser Wappe gebrauchten die Rosenberge sie nicht mehr, sondern nur ihr altes Zeichen, die fünf blättrige rothe Rose nähmlich, auf Silber=Grund, nun mit der Grafenkrone geziert, und zwey schwarzen Bären als Schildhalter. Nachdem Graf Johann Andreas seine erste Gemahlin im Jahre 1645 verloren hatte, schritt er 1648 zur zweyten Ehe mit Gottraud Freyinn v= Saurau Wittwe des Freyherrn Sigismund Friederich v= Herberstein, dann des Ehrenreich Grafen [Seite 43] v. Saurau von der er, außer einem Sohn der noch als Kind starb, keine Nachkommen erzielte. Diese Gräfin Gottraud ward, wie die Karinthia No. 32 vom Jahre [1]834 sagt, am 14. Aug[ust] 1654 vom Erzherzoge Sigmund von Oesterreich, damahls Bischof von Gurk, mit dem Spielberg=Hofe in Kärnthen belehnt. Sie starb in einem Alter von 57 Jahren A[nn]o 1668, und ward in der St: Antonius Kapelle, welche Graf Johan Andreas bey den Franziskanern in Klagenfurt hatte erbauen lassen, Bestattet: auf ihrem Grabstein ließ ihr Stiefsohn Graf Georg Nikolaus Rosenberg, ein ihre Tugenden preisendes Epitaph setzen. Im Jahre 1652 wurde von Kaiser Ferdinand dem dritten den Johann Andreas Grafen v: Rosenberg, das durch das Absterben des Geschlechts derer von Mayer erledigt gewordene Obrist Stäbelmeister Amt im Herzogthume Kärnthen erblich als ein männliches Lehen verliehen, so d[a]ß er den Titel Obrist Erblandstäbelmeister, und die übrigen männlichen Sprossen seiner Familie jenen Erblandstäblmeister des Herzogthums Kärnthen zu führen hätten, u. d[a]ß ersterer Titel nach seinem Tode auf seinen ältesten Sohn, und sofort überzugehen habe, in Ermanglung eines solchen auf den nächst ältesten der Familie. Jeder Obristerblandstäblmeister habe als der eigentliche Lehensträger binnen Jahresfrist, nach dem ihm solches Lehen zufällt, um die Belehnung an[zu]suchen. Wer jenen Titel nicht geben will verfalle in Fünfzig March löthigen Goldes Strafe. Als Grund zu dieser Verleihung wurden, nebst denen im Großen [Seite 44] Diplome erwähnten Verdiensten, der Rosenberge, nachfolgende angeführt: Johan Andreas verwalte schon dreyzehn Jahre hindurch mit besonderen Eyfer u. bester Beförderung des kaiserlichen u. des lieben Vaterlands beßten das Burggrafen Amt in Klagenfurt, sein Sohn Georg Niklas habe sich bey der Münsterischen /: Westphälischen / Friedensverhandlung von der damahls zu Ulm stattgehabten Schwäbischen Versammlung verwenden lassen, auch habe er das Landesverweser Amt im Herzogthum Kärnthen mit gutem Erfolge administrirt, dann habe [sich] der andere Sohn Wolf Andre stets rühmlichst benomen / Siehe 17 Beilage u. Seite 16 /.

Um dieselbe Zeit erbaute Graf Johann Andreas auf einer Insel des Werther=Sees /: auch Klagenfurter See genannt / nach dem Muster der Loretto Kapelle ein kleines Gotteshaus, das er mit einem Maria B[i]lde schmückte, welches ihm der heilige Vater schenkte, und früher lange Zeit hindurch in der wahren Loretto Kapelle sich befunden hatte. Nahe an diesem Kirchlein, zu welchem er im Jahre 1658 mittels 5000 F. die er bey der Landschaft zu Sechs von Hundert anlegte, eine Beneficiaten Pfründe stiftete, ließ er ein hübsches Sommerschloß, das er mit einer angemessenen Garte=Anlage zierte, aufführen. Schon im Jahr 1652 war alles fertig u. ward die Kapelle eingeweihet. Im Jahr 1653 erkaufte er von Anna Sidonia Frau v. Windischgrätz u. Gottlieb v= Windischgrätz die Herrschaft Höhenbergen mit einem / nun unbewohnten / Schlosse versehen. 1655 erkaufte er von Herrn Peter Philipp von Derenbach [Seite 45] die Herrschaft Rechberg, zu welcher, nun mit Sonegg, Feiersberg, Höhenbergen u. Stein vereinten, H[err]sch[a]ft die Ruinen eines Bergschlosses gehören. Am 22. März 1659 erkaufte er von der Frau Anna Elisabeth von Ramschihsl, geborene v= Keutschach die unfern des Klosters Viktring, etwa Eine und Eine halbe Meile von Klagenfurt liegende H[err]sch[a]ft Keutschach mit einem Schlosse. Im Jahr 1660 wechselten Graf Johann Andreas u. seine zwey schon erwähnten Söhne ihr Erbstablmeister Amt mit dem Erbhofmeister Amt, welches die Herrn v: Keutschach seit 1565 zu Lehen trugen, so daß diese nun jenes, und die Rosenberg dieses, dem Range nach erste, Erbamt Kärntens mit denselben Bedingungen und ganz so erhielten, wie sie mit dem Erbstablmeister Amte belehnt waren. Kaiser Leopold der erste bewilligte diesen von beyden Familien erbetenen Wechsle, mit Anführung des Grundes, weil beyde Familien in Berücksichtigung ihrer nunmehrigen Beschaffenheit u. Umstände diesen Tausch für besser gefunden haben (Siehe 17. Beilage Seite 22).

In demselben Jahr, 1660 nämlich, ließ er den Bau eines großen Hauses vollenden, welches er schon im Jahr 1657 zu Klagenfurt auf dem neuen Platze, dem Landhause gegenüber, hatte beginnen lassen. Mit dieser Vollendung ließ er sehr eilen, weil man den Kaiser Leopold den ersten in Klagenfurt zur Huldigung erwartete. Dieser gütige Monarch ward von Johann Andreas, als Präsident der [Seite 46] Stände und Burggraf mit einer Rede bewillkommt. Weil er aber bald nach der Ankunft des Kaisers erkrankte, vertrat die übrigen Täge seine Stelle als Burggraf der damahlige Präsidiums-Amtsverwalter Herr Martin Widmann Graf zu Ortenburg, u. als Obristerblandhofmeister sein Sohn Graf Georg Niklas Rosenberg, zu jener Zeit, wie schon erwähnt wurde, Landesverweser des Herzogthums Kärnth[en], welch letztere für dieses Huldigungsgeschäft, wie gebräuchlich war, einen schönen großen Stab von Sandelholz, oben mit einem Herzog=Hut von rothem Schmelz, mit einer auf die Huldigung passenden Inschrift, vom Kaiser als Geschenk erhielt. -

Kaiser Leopold war so gnädig, sich vom Grafen Johann Andreas in seinem neuen Hause bewirthen zu lassen, gegen über welchem auf dem Platze eine Reiterstatue, den Kaiser vorstellend, aufgericht ward, anstatt deren sich nun eine gar erbärmliche Statue von Bley der Kaiserin Maria Theresia dort befindet. - Im Jahre 1667 am 4. Jänner, entschlief Johann Andreas u. ward zu Maria Saal, rechter Hand des dortigen Gnaden=Bildes, woselbst er sich schon einige Jahre früher seine Ruhestätte auserkohren, beerdigt. Die Grabschrift, welche ihm seine beyden Söhne Georg Niklas, damahls schon kaiserlicher geheimer Rath, und Wolf Andre, zu jener Zeit gleich Nachfolger im Burggrafen Amt, setzen ließen, sagt, er habe 66 Jahre u. vier Monathe gelebt, er habe drey und Vierzig Jahre hindurch sowohl seinem Kaiser als dem Lande mit vorzüglicher Redlichkeit gedient, [Seite 47] habe durch seine Beredsamkeit vorzüglich ausgezeichnet, wie auch durch seine Frömmigkeit und übrigen guten Eigenschaften, und sey als Kaiserlicher geheimer Rath, Burggraf von Kärnthen und Obrist Erblandhofmeister des Herzogthums gestorben. Dieser Graf Rosenberg soll ein sehr wissenschaftlicher Mann gewesen seyn, besonders viel Vergnügen gehabt haben, sich mit der Chemie zu beschäftigen. Lange nach seinem Tode fand man noch Laboratorien in Keutschach und zu Mageregg. Noch giebt es Öhlgemählde ihn vorstellend, denen zufolge er eine geistreiche, ernste, aber nicht schöne Physionomie gehabt haben mag. Seine dunklen Haare wallen in natürlichen Locken über den Nacken. Dem bruneten Angesicht bäßt der kleine schwarze Lippen= und Knebelbart gut. Dessen Stammtafel von 16 adelichen Ahnen befindet sich auf der 4. Beilage. Er hinterließ nur die zwey schon oft erwähnten Söhne Georg Niklas, geboren den 6. Oktober 1623 zu Klagenfurt, der Ältere, kam in den Besitz der Herrschaft Grafenstein u. Keutschach und wahrscheinlich auch bedeutender Kapitalien, weil er, wie später erwähnt werden wird bald mehrere Herrschaften kaufte. Das von seinem Vater in Klagenfurt auf dem neuen Platze erbaute Haus ererbte er gemeinschaftlich mit seinem Bruder. -

Im Jahre 1649 ward er landesverweser des Herzogthums Kärnthen u. vermählte er sich mit Maria Sidonia, Tochter [Seite 48] Sigmunds Grafen von Herberstein und seiner bereits erwähnten Stiefmutter Gottraud, einer gebornen Freyin von Saurau. Im Jahre 1671 erkaufte er von der Grafin Isabella von Dietrichstein, geborne Freyin Gonzaga, die nächst Klagenfurt gelegene Herrschaft Welzenegg bey der sich ein kleines Schloß befindet, fünf Jahre darauf die in Oberkärnthen an der Poststrasse nach Tyrol liegende schöne Herrschaft Greifenburg, mit dem gleichnamigen, auf einer Höhe befindlichen, Schlosse u. dem anliegendem Gute Rottenstein vom Grafen Joseph Wilhelm v= Cronegg. Im Jahre 1679 schloß er mit seinem Bruder einen Erbeinigungsvertrag, durch welchen ihre beyderseitigen Besitzungen als Fideikomisse, von ihrem Todestage an, erklärt wurden. Von diesem Dokumente wird bey der Geschichte des Grafen Wolfgang Andreas mehr erwähnt werden.

Die H[err]sch[a]ft Stein bey Greifenburg, mit der noch stehenden Ritterburg, erkaufte Graf Georg Niklas im Jahre 1682 von Herrn Balthasar von Peocrelli; die schöne Herrschaft Rosegg, unweit Villach im Jahre 1693 von der Frau Anna Klara Sidonia von u. zu Aichelburg. -

Er starb zu Klagenfurt im Jahre 1695, nachdem er füher Präsident des kaiserl. geheimen Raths zu Grätz gewesen war, als Burggraf, welches er A[nn]o 1683 ward, als sein Bruder Wolf Andre weiter befördert worden, kaiserlicher Kämerer u. geheimer Rath, in einem alter von zwey und Siebzig Jahren. Seine Gemahlin folgte ihm im Jahr 1701 mit 71 Jahren. Beyde wurden in einer von ihm erbauten Kapelle der Stadtpfarr zu Klagenfurt seinem letzten Willen zu folge, begraben.

Sein Sohn Johann Friedrich, ebenfalls Burggraf von Kärnthen, dessen Geschichte [Seite 49] später folgt, ließ in seinem und seiner abwesenden Brüder Namen seinen Eltern eine schöne Grabschrift setzen, zu welchem Zweck in jenem Testamente 500 F. bestimmt wurden. Die Rose allein ziert dieses, so wie das Grab des Grafen Johann Andreas Rosenberg. In ebengedachtem letzten Willen, kurze Zeit vor seinem Tode verfaßt, nennt er sich schon Ursin v= Rosenberg, aus dem Grunde, dessen mit Wolf Andreas Geschichte erwähnt werden wird. Er machte mehrere Legate zu frommen Zwecken, und ernannte zu Universal Erben seine drey Söhne, Johan Friedrich, Joseph Leopold, und Georg Heinrich Grafen v. Ursin u. Rosenberg, so aber, d[a]ß alle seine hinterlassenen Günter Fideikomiß seyn sollten, wie auch das von seinem Vater ererbte Haus in Klagenfurt. Auf diese Art hinerließ er seinem ältesten Sohne Johann Friedrich, die Herrschaften Keutschach u. Welzenegg, dem Joseph Leopold die Herrschaft Greifenburg / wahrscheinlich sammt den mit solchen vereinten Gütern Rottenstein und Stein / u. die Herrschaft Grafenstein dem Georg Heinrich. Rosegg ließ er ebenfalls seinem ältesten Sohne doch so, d[a]ß er an den Joseph Leopold jährlich Eintausend und dem Georg Heinrich jährlich Fünzehn Hundert Gulden auszuzahlen habe. Die Herrschaften bekam jeder sammt allem Mobiliare und fundus Instructus. Stürbe Johann Friedrich ohne männliche Erben, so habe die Herrschaft Rosegg an Joseph Leopold, Keutschach u. Welzenegg aber an Georg Heinrich zu fallen, in diesem Falle aber Joseph Leopold dem Grafen Heinrich jährlich Eintausend Gulden auszuzahlen, [Seite 50] sagt in Rede stehender letzter Wille. Weiter, stürbe Joseph Leopold früher ohne Mannsstamm=Erben, so soll seinem ältesten Bruder freystehen, entweder Rosegg oder Greifenburg zu nehmen, u. das jährliche Auszahlen soll aufhören. Stürbe Georg Heinrich zuerst ohne mämmliche Erben, so solle die Herrschaft Grafenstein an Joseph Leopold fallen, u. Rosegg sodann ohne etwas auszuzahlen zu müssen dem Johan Friedrich bleiben.

Ferners heißt's im Testamente: Wann zwe[y] von Georg Niklas Söhnen ohne Männliche Erben stürben, so hätten alle Güte[r] u. Fideikomisse auf den noch lebenden Sohn zufallen. - Von den hinterlassenen Kapitalien soll jedem der drey Söhne ein gleicher Theil zufallen, u. von solchem jeder Zwanzig Tausend Gulden als Fideicomiss zubesitzen, jedoch so, d[a]ß sie die Heurathsbriefe für ihre Frauen darauf versichern dürfen, wie seine Schwiegertochter Eleonore geborne Gräfin Khisslinn / Gemahlin des Grafen Joseph Leopold / mit Dreissig Tausend Gulden schon auf Grafenstein angewiesen sey. Solche Dreysig Tausend Gulden seyen nun auf obgedachtes, ihrem Gemahl zufallendes, Fideikomiß Kapital von Zwanzig Tausend Gulden zu übertragen, u. die übrigen Zehn Tausend Gulden Sicherstellung habe er aus Eigenem zu leisten, weil er ohnehin mehr als die Übrigen bekommen habe, so, daß Graf Georg Heinrich Grafenstein ganz rein erhalte. - Wenn sich einer seiner Söhne, sagt ferner der Erblasser, weigern sollte, sein Erbe als Fideicomiss anzusehen, so sollten die zwey Andern ihm seyn volles Legitima hinaus zahlen, [Seite 51] und untersich mit dem Übrigen die Fideicomissverbrüderung erhalten, welche er mit seinem Bruder Wolf Andreas erwähntermassen im Jahre 1679 schloß. Sein Silbergeschmeid vermachte Georg Niklas seinem Sohne Johann Friedrich, mit dem Bedeuten, d[a]ß solches als ein Hauskleinod immer bey der Primogenitur zu verbleiben habe, d[a]ß es jedoch, falls Johann Friedrich ohne männlichen Erben, früher als seine Brüder, stürbe, nicht an den zweyten Joseph Leopold, weil dieser ohnehin mit solchen Sachen versehen sey, sondern an Georg Heinrich zu fallen habe. - Rücksichtlich seiner hinterlassenen Gemahlinn, einer gebornen Gräfinn Herberstein, mit welcher er 46 Jahre der glücklichsten Ehe verlebt hatte, hätten seine Söhne zu gleichen Theilen ihr das im Heurathsbriefe Ausgewiesene zu bezahlen (Siehe 16. Beilage Seite 23). Den von ihm noch vorfindlichen Abbildungen zufolge, muß er ein stattlicher brunetter, Mann gewesen seyn, ernster regelmäßiger Gesichtsbildung. Der ritterliche Lippen und kleine Spitzbart im Gegensatze mit der großen Perücke, waren dem sonderbaren Geschmacke damahliger Zeit gemäß. -

Wolfgang Andreas, zweyter Sohn des Grafen Johann Andreas, von dem er die Herrschaften Sonegg, Stein, Höhenbergen, Rechberg u. Feyersberg ererbte, geboren zu Klagenfurt den 2. Februar 1626, diente, wie schon früher erwähnt Anfangs als Dienstkämmerer u. als Offizier, in welcher ersteren Stelle er [Seite 52] einen gefährlichen Streithandel mit dem Grafen Gottlieb Windischgrätz, wegen einer letzteren befreundeten Dame, glücklich u. zu seiner Ehre beendete. - 1661 war er Erzbischöflich Salbzugisch. Vizedom u. landständischer Obrist in Kärnthen, ward 1666, anstatt seines Bruders, der damahls in Grätz als Präsident des geheimen Raths angestellt wurde, Landesverweser des Herzogthums Kärnthen, u. nach dem Tode seines Vaters Burggraf in Kärnthen, in welcher Eigenschaft ihm öfters verschiedene Gesandschaftsposten vom Wiener Ministerium angetragen wurden, ohne, d[a]ß er solche übernehmen wollte, so auch die nach Spanien, welche ihm sein sehr guter Freund, Fürst Adolph Schwarzenberg, gleichsam andringen wollte, wornach ein Graf Pötting dahin gesendet ward. Im Jahre 1650 heurathete er Eva Regina Freyin von Welz, Tochter des Ritter Freyherrn von Welz und der Siguna Freyin Paradeiser, geboren im Jahre 1630, Wittwe Zweyer Männer, nämlich des Georg Ulrich Freyherrn v= Ernau, u. nach dessen Tode, von Georg Siegmund Grafen Paradeyser. Im Jahr 1669 kaufte er vom Grafen Georg Christoph v. Urschenbeck die Herrschaft Hagenegg. Seine Gattin starb im Jahre 1670. Zum Behuf dreyer Alumnen des Klagenfurter Seminariums hatte sie 5000 Gulden gestiftet, welche bey der kärntnerisch. Landschaft angelegt wurden, und vermöge welcher Stiftung das Präsentationsrecht [Seite 53] der Familie Rosenberg zustehet. Ihre irdischen Reste wurden unter Xaveri Kapelle bestattet. Diese Kapelle samt der Gruft unter solcher hatte Wolfgang Andreas in der Jesuiten (nun Dommkirche) zu Klagenfurt bauen lassen, um als Rosenbergische familien Gruft zu dienen. -

Noch in dem nämlichen Jahr verblich auch beider einzige Tochter, Rosa Elisabeth, schon Braut des Franz Adam Ursini Grafen von Blagay u. erst fünfzehn Sommer zählend, wie die Grabschrift in oberwähnter Gruft besagte, lieblich wie ihre Namensschwester die Rose. - Nebst dieser hinterließ deren Mutter noch zwey mit dem Grafen Wolf Andreas erzeugte Söhne, von denen später Erwähnung geschehen wird, und eine Tochter aus ihrer zweyten Ehe, Namens Maria Theresia, damahls mit einem Grafen Dietrichstein vermählt, welche, ihrem Testament zufolge, gleichen Theil mit ihrem Stiefvater Wolfgang Andre erbte. - Im folgenden Jahre schritt dieser zur zweyten Ehe, u. zwar mit Beatrix Gräfin v: Thurn, Wittwe eines Grafen v: Thurn, Tochter des Grafen Johann Philiph v. Thurn und Vallsassina und seiner Gemahlinn Eleonora geborene Fürstin Gonzaga. Im Jahre 1679 schloß er mit seinem Bruder Georg Niklas das schon berührte Erbeinigungs Instrument. In solchem kömmt vor, d[a]ß sie beyde erwogen hätten, wie viele vornehme alte Geschlechter einst in großem Ansehen, nun so herabgekommen seyen, daß ihrer fast keine Erwähnung mehr geschehe, wie selbst ihre eigene Familie dieses traurige Schicksal schon erlebt hätte, durch Unwirthschaft in Armuth [Seite 54] gerathen sey. Deswegen ermahnen sie ihre Nachkommen durch gute Wirthschaft ein solches erneuertes Unglück, in soweit Gott es gestattet, abzuwenden. Um aber ihrer Seits, das Mögliche gegen ein solches herabkommen beyzutragen, folgen sie hiermit dem Beyspiele jener adelichen Familien, die schon vor langen Jahren durch Primogenitur, Fideikomisse, Erbeinigung, Substitutionen, u. dergleichen Mittel in ihrem Glanze sich erhalten hatten. - Daher sollen ihre beyderseitigen Güter Fideikomisse seyn, nämlich von Seite Georg Nikolaus' die Herrschaften Grafenstein, Greifenburg, Rottenstein, Keutschach u. Welzenegg, von Seite Wolfgang Andreas die H[err]schaften Sonnegg, Höhenbergen, Stein, Rechberg, Feyersberg u. Hagenegg dann Loretto im Werthersee, alle Güter sammt aller Zugehöre nichts ausgemommen, u. solange rechtmäßige Mannssprossen von beyden am Leben seyn werden, die weiblichen Nachkommen auf gedachte Güter keinen Anspruch haben. Auch sollen gedachte Güter auf keine Weise, weder verwechselt, verkauft, noch auf andere Art von Namen u. Geschlechte entäußert werden dürfen. Um was die, von dem einen Bruder zum Fideicomisse gestifteten Güter für geringeren Werthe als die des andern befunden würden, mit soviel sollte, mittels fünf von Hundert zu verzinsenden, bey der Landschaft angelegten Capitalien, das eine Fideikomiß ergänzt werden. Sollten ihre Nachkommen nach reiflicher Uiberlegung es für zweckdienlicher halten, das Fideikomißband auf andere [Seite 55] Körper desselben Landes, oder auf einer andern Provinz zu übertragen, so wäre ihnen solches unverwehrt, doch müßte dieses Zug für Zug mit gleicher Masse u. Quantität auch auf liegende Güter geschehen. - Stürbe eine der beyden Linien aus, so hätten die Güter derselben jenen der Andern zuzufallen, der mit dem Letztverstorbenen am nächsten in Verwandschaft stünde, oder, wenn mehrer gleich verwandt wären, dem Ältesten derselben. Geistliche, als Verschwender erklärte, Wahnsinnige und Kriminalisten sind vom Besitze der Fideikomisse ausgeschlossen; solches habe in diesem Falle dem Nächstältesten zuzufallen, u. so stäts eine der Primo genitur zu verbleiben. - Sollte einer, dem dieses Fideikomiß gebührt, die Katholische Religion verlassen, so habe man ihm Ein Jahr Bedenkzeit zu lassen. Kehrt er zur Katholischen Religion nach Verlauf jener Zeit zurück, doch solle diese Bekehrung aufrichtig seyn, so hätte er des Fideikomisses theilhaft zu werden, andernfalls solle er aber unfähig erklärt werden, solches zu besitzen. - Sollten beyde Rosenbergische Linien aussterben, so soll der Weibsstam, oder die von diesem Abstammenden, dem zu jener Zeit herschenden, Gesetze gemäß, zur Erbschaft gelangen, doch habe in diesem Falle Einmal Hundert Tausend Gulden zu einem adelichem Alumnen Stifte in Klagenfurt, dann Fünzig Tausend Gulden für ein Spital, zum beßten preßhafter Kärnthnerischer Landeskinder verwendet zu werden, [Seite 56] beyder Stiftungen sey der Rosenberg.= Name zu geben, und bey den Alumnen, fünfzehn an der Zahl, möchte auf die Nachkommen der beyden Fideicomiss=Stifter und der Kulmerischen besonders Bedacht genommen werden. Weiters sollen zwölftausend Gulden zur Erbauung eines Kapuzinner Klosters, wo es der Religion am dienstlichsten ist, verwendet, endlich nach Maria Saal, zu unserer lieben Frau, Acht Tausend Gulden fundirt werden, damit von deren Interessen dort jährlich ein feyerliches Requiem=Amt, monatlich aber zwey heilige Messen für ihre ganze Familie, stets abgehalten werden. Sollte einer der Rosenbergisch. Fidei Comissbesitzer keine Alloden haben, so dürfe er für seine Gemahlin einen Heurathsbrief, von jährlichen 1500 bis 2000 Gulden Wittwengehalte auf dem Körper des Fideikomisses sichern.

Schlüßlich behielten sich beyde Brüder das Recht bevor, in Rede stehende Erbeinigung u. Primo genitur=Institution während beyder Lebszeiten noch nach ihrem Gefallen zu mindern, zu mehren, oder auch gar aufzuheben, u. bitten sie I.r= Majestät und seine Nachfolger, auf die Erfüllung dieses Vertrages wachen zu lassen. -

Im Jahre 1681 verkaufte Graf Wolfgang Andreas die Herrschaft Hagenegg an Herrn Mazican. In demselben Jahre mußte er endlich dem stäten Andringen, einen diplomatischen Posten anzunehmen, nachkommen, ließ er sich als erster kaiserlicher Bevollmächtigter nach Frankfurt am Main senden, um dort [Seite 57] über die von Seite Frankreichs nicht gehaltenen Punkte des Nimwegischen Friedens zu unterhandeln, welches so bedeutende Geschäft er zur vollen Zufriedenheit seines Herrn, des Kaisers Leopold des Ersten beendigte. Hierfür empfahl ihn der Kaiser, wie später erwähnt werden wird, für sich, seinen Bruder u. beyder männliche Nachkommenschaft zu Sitz u. Stimme auf der fränkischen Reichsgrafenbank diesem Grafen=Kollegium. In Anerkennung seiner Verdienste u. Kentniße hatte ihn der Kaiser schon im Jahre 1683 zum Obersten Hofkammer Präsidenten in Wien ernannt. Noch in demselben Jahre, 1683 nämlich, fand sich zu Friesach in Kärnthen ein Grabstein vor, dessen Aufschrift u. Wappe den beyden Grafen v= Rosenberg die Gelegenheit darboth wieder ihrem Namen den von Ursin, oder Orsini, beyzusetzen, welches ihre Vorältern schon seit langer Zeit unterlassen haben sollen. Die auf jenem Grabstein befindliche Wappe bestand aus einer fünf blättrigen Rose auf einem Dreyekigem Schilde, mit einem Thurnier=Helme ober solchem, u. noch einer fünfblätrigen Rose über diesem. Die, theils aus lateinischen, theils aus Gothysch. Buchstaben, bestehende Inschriftung [?] die Wappe. Sie enthält die Jahreszahl 1231 u. die noch leserlichen Worte: Octobris Abiit Christianus Filius Henrici de Urs: de Rosenberg, heißt in deutscher Sprache: Im October starb Christian Sohn des Herrn Heinrich von Urs: v. Rosenberg. Auf Ersuchen des Grafen Rosenberg besahen, untersuchten u. gaben Zeugniß von diesem, aus rothem Marmor verfertigten Grabsteine, der in der Pfarr Kirche bey dem lieben Frauen [Seite 58] Altare, in einer Kapelle gefunden wurde, der Fürst Bischof von Gurk, mehrere Verordnete der Kärntnerischen Stände, mehrere andere Herrn vornehmen Standes u. auch geschworne Rechtsmänner, in allem Acht Herrn. Dieses Zeugniß unterlegte Graf Wolfgang dem Kaiser Leopold, als er sich im folgenden Jahre zu Linz befand, und erwies vor denen, vom Kaiser hinzu ernanten Deputirten Emerich[?] fürst Bischof von Wien, Leopold Wilhelm Grafen von Königsegg Vizekanzler des heil. Römischen Reichs, Franz Ulrich Grafen v= Kinsky Böhmischen Obristen Kanzler, Heinrich v= Strattman Hofkanzler und Julius Friedrich Baerr Buzellinus Vizekanzler seine Abkunft von der Ursinische. Linie.

Als folgedessen ertheilte der Kaiser ihm u. seinem Bruder ein Diplom, des Inhalts; sie sowohl, als ihre Nachkommen, könnten sich von Ursini u. Rosenberg schreiben, und nennen, und zwar weil durch die berühmtesten Genealogisten, nähmlich Johann Ludwig Schönleben, Gabriel Buzellinus, Wolfgang Lazius und Philipp Jakob Spener, die Abkunft der Kärnthnerisch. u. der Böhmischen Rosenberge gleichmäßig dargethan, auch solches durch die von allen drey Linien gleichmäßig geführte rothe fünf blättrige Rose bekräftiget wird. In demselben Diplome werden auch die, Anfangs dieser Geschichte des Hauses Rosenberg, erwähnten Grabschriften u. der eben beschriebene Grabstein zittiret, u. der Schluß gezogen, d[a]ß weil in demselben Land nicht zweyerley Familien dieselbe Wappe geführt haben können, auf solchen Grabsteinen, nebst dem Namen Rosenberg [Seite 59] auch der Name Ursin vorkomme solcher Geschlechts Name auch den gegenwärtigen Rosenbergen, nähmlich denen Grafen Georg Niclas u. Wolf Andre, wie auch ihren Nachkommen gebühren, unbeschadet jedoch der Rechte, welche nach Erlöschung der Böhmischen Rosenberge durch des Kaisers Leopold Vorfahren gnaden, auf das Haus Slavata übertragen worden waren / Siehe 17. Beilage Seite 27 /. - Im Jahre 1687 erhielt Graf Wolfgang von Seite der Stände des Erzherzogthums Oesterreich unter der Enns ein Zuschreiben, des Inhalts; der Herren Stand dieses Landes habe bemerket, d[a]ß dieselbe im Namen seines Herrn Vaters Grafen Johann Andreas im Jahre 1660 nur Simpliciter intraduziret worden sey, weil seine Familie seit Einem Jahrhundert außer diesem Lande gewesen, daher die Stände=Versammlung nicht besucht habe. Weil aber erwisen ist, heißt es ferner, in diesem Zuschreiben, d[a]ß seines Vaters Stammlinie vom uralten Hause der Herrn u. Fürsten von Ursini abstamme, welches eines der ältesten Geschlechter Oestreichs unter der Enns sey, so werden hiemit beyde Brüder sammt, ihren denselben Namen führenden, ehelichen Nachkommen / Siehe 17. Beilage Seite 32 / dem alten Herrenstande besagten Landes beygezählt. Ebenfalls 1687 ward ihm sammt seiner ehelichen Nachkommen das Indigenat des Königreichs Ungarn [gegenben] / Siehe 17. Beilage Seite 39 /. [Seite 60] Noch im nächsten Jahre erhielten beyde Brüder für sich, u. ihre Rosenbergischen Nachkommen wirklichen Sitz und Stimme beym fränkisch. Grafen Kollegium durch dessen Consens. Kaiser Leopold schrieb solchem, dessen Director damahls Heinrich Friedrich Graf v. Hohenlohe Langenburg war; Er wünsche, daß dieses Grafen Kollegium sich mit dem uralten verdienstvollen, vornehmen Geschlechte deren von Ursini u. Rosenberg ziere u. glaube, d[a]ß man um so lieber solches in jenes Kollegium aufnehmen werde, weil des Grafen Wolfgang Andreas Sohn, Franz Andreas, sich mit einer uralten gräflichen Familie jenes Kollegiums vermählt habe / Er hatte nähmlich sich mit einer Gräfin Löwenstein Wertheim vermählt wovon später ein Mehreres /. Diesem Wunsche des Kaisers entsprach das Kollegium, wie gebräuchlich war, unter den Bedingungen, d[a]ß sie sich in Allem nach den Statuten zu verhalten, die Lasten getraulich mit tragen zu helfen, und sich nächstens mit immediaten Reichsgütern zu versehen hätten / Siehe 17. Beilage Seite 33 u. 35 /. Obschon letzteres nie geschach, behauptete das im Grafentage zu Oehringen im August des Jahres 1689 introduzirete gräfliche Haus Ursini u. Rosenberg, doch stets mit Erfolg ihr Stimmrecht, bis das Kaiserreich erlosch. -

Im Jahre 1687 erhielt Graf Wolfgang, auf Anempfehlung [Seite 61] Kaiser Leopolds vom König Carl dem zweyten von Spanien den Orden des goldenen Vließes, mit dem ihm der Kaiser selbst am 31. Jäner 1688, unter den herkömmlichen Zeremonien, in der damahligen Ritterstube zu Wien zierte. Zugleich mit ihm erhielten dieses illustre Ordenszeichen der große Feldherr Prinz Eugen von Savoyen, die geheimen Räthe Holmhard[?] Christoph v= Weissenwolf, Graf Adolph Wratislaus, Graf Sternberg Obrist Burggraf in Böhmen, u. Graf Gottlieb Windischgrätz, Prinzipal=Komisseire zu Regensburg. -

In demselben Jahre schritt Graf Wolfgang zur dritten Ehe, nachdem auch seine zweyte Gemahlinn verstorben war, u. zwar mit Ernistine Gräfinn v= Montecuculi, dritte Tochter des grossen Oesterreichi. Feldherrn Raymund fürsten Montecuculi, der in seiner Wappe vier kaiserliche Adler auf weissem Felde führte u. nebst noch dreyen andern Herrschaften die Herrschaft Pleihs an der Ips besaß, und seiner Gemahlin Maria Josepha Gräfin v. Diettrichstein. Diese dritte Gemahlinn Wolfgangs war Wittwe des Grafen Nickl=Wenzl Weissenwolf, dann des Grafen Franz Christoph Khevenhiller Frankenburg, der mit ihr den ebenfalls berühmten Oesterreichi. Heerführer Feldmarschall Grafen Ludwig Andreas v. Khevenhiller, geboren 1683, erzeugte. - Als Kaiser Leopold seinem ältesten Sohne, Erzherzog Joseph / nachherigen Kaiser Joseph den Ersten / den Hofstatt errichtete, wollte er [Seite 62] den Grafen Wolfgang die Ayrschaft anvertrauen, hatte ihm solche Stelle bereits angetragen, ist jedoch wieder hiervon abgegangen, weil er ihn damahls nicht als Kammerpräsiden[ten] vermissen könnte, westwegen den ersten Ehren=Platz Fürst Salm erhielt. Oefters trug ihn sein gnädiger Kaiser / Leopold / die Reichsfürstenwürde für ihn und sein ganzes Haus an, welches er aber stets, mit dem ablehnte, seine Mittel seyen nicht bedeuten[d] genug bey seiner zahlreichen Nachkommenschaft, um der fürstlichen Wür[de] gemäß zu leben. Im Jahre 1693 entschlug er sich aller Geschäfte, nachdem ihn der Kaiser ungern seines Amts als Hofkammer Präsident entließ, und er auch die ihm angetragene Ayrschaft beym Erzherzhog Carl / nachmahligen Kaiser Carl den Sechsten / mit dem Bedeuten, er fühle sich schon zu alt, nicht annehmen wollte. Der Kaiser gab ihm die damahls gewöhnliche Belohnung eines Obersten Hofkammer Präsidenten, nämlich Einma[l] Hundert Tausend Gulden, und noch übe[r] dies ein Freyhaus in der Herrn Gasse zu Wien, welches früher einer seiner Vorältern, der auch bey der Hofkammer ein Amt begleitet haben soll, gehör[t] habe. So sagt wenigstens ein in den Jahren 1718, 1719 u. 1720 verfaßtes Manuskript, betitelt: Archivum Ursinorum Comitem v. Rosenberg. Den 23.ten Jäner 1695 erhielt er für seine Familie das Inkolat in Böhmen u. Mähren. [Seite 63] Am 21. Oktober dasselbe Jahr starb er zu Wien in einem Alter von 69 Jahren, nachdem er daselbst seine zwey letzten Lebensjahre in Ruhe zugebracht, und die in Mähren im Hradischer Kreise an der Ungarischen Gränze liegende Herrschaft Brunow für seinen Sohn dritter Ehe Philipp Joseph gekauft hatte, und ward, seinem letzten Willen gemäß in der Schottenkirche beym St: Sebastians=Altare in der Gruft=Hälfte, welche er vom Fürsten Portia gekauft hatte, neben seiner zweyten Gemahlin begraben, zu welchem Zweck er für einen Kupfernen Sarg und eine für die Grabschrift bestimmte, Kupferblatte, fünf Hundert Gulden in seinem Testamente bestimmte. Diese Kupferblatte befindet sich noch an der Mauer, enthält seine Titel, u. welche Ämter er begleitet, nebst Alter und Todestag, ist mit seiner Wappe, abermahls nur eine fünfblättrige Rose, geziert, welche mit dem Toison umgeben ist. Nebst solcher umgeben die Inschrift mehrer Todes= u. Auferstehungs=Emblemes. - Sein eben erwähntes Testament ist aus Wien vom 7. Oktober 1692 datirt. - In solchem kömmt vor, d[a]ß er mehreres zu frommen Zwecken vermache, seinem Enkel Wolf Sigmund / dessen Vater, ältester Sohn des Erblassers, Joseph Paris, wie später erwähnt werden wird, schon früher gestorben war / als Legitima Ein Mahl Hundert Tausend Gulden, jedoch mitbegriffen jenen vierten Theil welcher dem Testator, seinem Khevenhillerisch. Recht gemäß, gebühret, und den er seinem Vater schon hinaus gezahlt habe / worauf dieses Recht beruht erhellet nicht /. Weiter kömmt vor, daß Wolf Siegmund auf den Verlaß seiner Großmutter (geborne Freyinn v= Welz) keinen Anspruch mehr machen könne, weil solchen sein Vater, vermöge Verzichtsbrief [Seite 64] schon hinaus gezahlt erhalten habe. Sollte Wolf Sigmund, heißt es weiter, vor Erlangung der Majorenität sterben, so hätten jene Hundert Tausend Gulden an seine zwey Universal Erben, nämlich an den Grafen Franz Andreas, damahls schon Landeshauptmann in Kärnthen / Zweyter Sohn des Erblassers / und an seinen Sohn dritter Ehe Philipp Joseph, in gleichen Theilen zufallen, so aber daß die Wittwe / eine geborne Gräfinn Lamberg / des Joseph Paris von den Interessen dieser Summe jährlich, als den ihr verschriebenen Wittwengehalt, 2500 F. zu bezihen habe. Falls diese Wittwe noch am Leben wäre, und den Rosenbergischen Namen noch führte, wenn Wolf Siegmund die Länderreise anzutreten habe / damahls mußte jeder, der auf Bildung Anspruch machen wollte, vorzüglich die vom Adel, nach geendetem Studium, Reisen ins Ausland vornehmen / so seyen ihm zum Behufe derselben, von jedem der zwey Universal Erben 750 F. zusammen Eintausend Fünfhundert Gulden zu reichen. Auf die nähmliche Art vermachte er dem zweyten Sohne aus dritter Ehe, Leopol[d] Anton, Einmahl Hundert Tausend Gulden, ferners enthält das Testament, daß seiner Gattin Ernestine, geborne Gräfin Montecuculi, laut den zweyhen ihm u. ihr am 12. September 1688 errichteten Ehepakten, Einmahl Hundert Tausend Gulden, nähmlich Sechzig Tausend Gulden als freyeigen u. die übrigen Vierzig Tausen[d] Gulden, in solange sie seinen Namen nicht ändert, u. Wittwe bleibt zu beziehen habe. - Eben erwähnte Vierzig Tausend [Seite 65] Gulden sollen, heißt es weiter, falls die Wittwe wieder heurathet oder stirbt, in gleichen Theilen seinen Töchtern zufallen, u. wie eine derselben stirbt, ihr Antheil wieder unter die überlebenden Töchter gleich ausgetheilt werden, und so stets. - Diesen Substituirt er seinen Sohn Philipp, u. Enkel Wolf Siegmund in betreff jener Vierzig Tausend Gulden. - Sollte Philipp Joseph vor Erreichung der Majorenität sterben, so habe seyn Antheil an der Universal Erbschaft an seinen jüngern Bruder Leopold Anton zu fallen, u. sollte diesem auch jenes Loos treffen, an Franz Andreas, u. sollt dieser auch ohne Erben sterben, an Wolf Siegmund. Uibrigens habe er bey der mit seinem Bruder am 3. Oktober 1679 geschlossenen, bereits erwähnten Erbeinigung, zu verbleiben, sey solche[s] in Kraft zu tretten. Zu Vormünder seiner zwey Söhne dritter Ehe ernennt er seine Gemahlin u. der [= den] ihn überlebende[n] Sohn erster Ehe, Franz Andreas u. seines Enkels Wolf Siegmund, dessen Mutter u. den Grafen Leopold [von] Lamberg (Siehe 16. Beilage Seite 28). Seiner noch vorfindigen Abbildungen zufolge scheint er seinem ältern Bruder etwas ähnlich gesehen zu haben, doch ernster u. schmaler in Toisontracht mit einer langen ihn verunstaltenden steifen Perücke ohne Bart. Dem Bild seiner dritten Gemahlinn gemäß, muß diese eine Frau schöner Römischer ovaler Gesichtsbildung mit sanft gebogener Nase, schwarzen schönen Augen, rabenschwarzen [Seite 66] Haar, und dabey doch nicht brunetter sondern sehr zahrter, weisser Gesichtsfarbe gewesen seyn.

Öfters theilte er Tabakieren und dergleichen als Geschenke aus; auf welchen in geschmolzener Arbeit seine Wappe mit zweyen Löwen und der Toison angebracht waren, dann gewöhnlich auch seine Devise, eine Wappe vorstellend, in deren einer Schale sich Kronen, in der anderen Herzen befanden, mit dem Schwerdte der Gerechtigkeit, an der Stelle der Hand habe solche gehalten von einer, mit einem Auge in der Mitte bezeichneten Hand, die einer lichten Wolke entschwebt. - Seine Stammtafel von 16 adelichen Ahnen befindet sich auf der 5.ten Beylage. - Wie bereits erwähnt worden, hieß der älteste Sohn des Grafen Georg, Niklas, Johann Friedrich. Er kam den 7.ten September 1654 in Klagenfurt zur Welt, erlangte 1682 die k: k: Kämmerer Würde, ward 1689 Kärntnerisch. Ständischer Verordneter, 1696 Burggraf jenes Lands, u. 1708 k: k: geheimer Rath. Das Burggrafenamt begleitete er durch eine Reihe von 27 Jahren; erst ein halbes Jahr vor seinem, am 18. November 1723 erfolgten, Tod resignirte er selbes. Daß er durch das Testament seines Vaters in Besitz der Herrschaft Welzenegg, Keutschach u. Rosegg trat, ist schon gesagt worden. Die dem Georg Niklas zugestandene Aushülfe in Klagenfurt fiel, wahrscheinlich als Fidei Comiss, seinen drey Söhnen gemeinschaftlich zu. Johann Friedrichs erste Gemahlin, eine geborne Gräfin Herberstein, hieß Maria Felizitas, stiftete im Jahre 1685 ein Kapital von 1000 F. für Almosen in Klagenfurt, welche Stiftung, zufolge Herrn Konsistorial=Rathes Heinrich Herrman Werke[s], "Klagenfurt wie es war u. ist"; Seite 204 noch [Seite 67] besteht. Seine zweyte Gemahlin Beatrix, geborne Gräfin v= Thurn Valsassina gebahr im 1686 eine Tochter, welche den Namen Beatrix Regina erhielt, u. im Jahre 1703 den Grafen Gundaker Ferdinand v. Dietrichstein Hollenburg heurathete. Dieser starb im Jahr 1744 als Obriststallmeister der Kaiserin Amalia, Beatrix aber als Wittwe im Jahre 1755. Von ihr stammt die noch bestehende Dietrichstein=Hollenburgische Linie her, welche sich im Jahre [1]834 auf den, mit einer Gräfin Thurn vermählten Grafen Douglas beschränkte. Ihrem noch vorhandenen Portrait gemäß war sie eine Blondine, angenehmer Gesichtsbildung. Am 30. July 1692 legte der Burggraf Johann Friedrich den Grundstein zum gegenwärtig stehenden schönen Thurm der Stadtpfarr=Kirche zu St. Ägiden in Klagenfuft, so sagt ebenfalls oberwähntes Werk des Herrn Herrman Seite 193. Noch findet sich ein Portrait Johann Friedrichs, dem zufolge er keine angenehme Gesichtsbildung mag gehabt haben. Seinem letzten Willen gemäß ward er in der Gruft seines Vaters bestattet.

Leopold Joseph, zweyter Sohn des Grafen Georg Niklas, geboren zu Klagenfurt den 6. September 1670, hat, wie schon erwähnt, von seinem Vater die schöne Herrschaft Greifenburg mit den zu solcher gezogenen Güter Rottenstein u. Stein ererbt, vermählte sich im Jahr 1692 zu Wien mit Charlotte Gräfin von Khisel, die weil sie keine Brüder hatte, und ihr Vater ein großes Vermögen besaß, von diesem bedeutend ererbte. Ihre Mutter war eine geborne Gräfin Montecuculi, Schwester der dritten Gemahlinn des Grafen Wolfgang Andreas. Die an Charlotte [Seite 68] gekommenen Güter waren die Steyermarkischen Herrschaften Burgmarburg Obermarburg, Heinfeld u. Freudenau. Freudenau aber war vermöge Heurathsbrief an ihren Gatten verschrieben, den solche, nach dem am 29. Januar 1725 zu Marburg erfolgten Tod seiner Gemahlin, deren irdische Reste in der Kislischen Gruft unter der Kapuzinerkirche bestattet wurden, erhielt. Ihre übrigen Güter wurden vieler Passiven wegen, nach ihrem Tod verkauft, u. zwar mit Ausnahme Heinfelds, vom Gemahl ihrer Schwester Anna Maria, von Adam Wilhelm Grafen Brandis eingelöst. Graf Leopold Rosenberg war k: k: Kämmerer, war im Jahr 1706 Landesverweser Kärnthens, u. ward k: k: geheimer Rath. Weil er seine zwey Brüder überlebte, erbte er zu folge Testaments seines Vaters, von seinem Bruder Georg Heinrich im Jahre 1721 die Fideicomiss Herrschaft Grafenstein u. im Jahre 1723 von seinem Bruder Johann Friedrich die Fideikomißherrschaften Welzenegg, Keutschach u. Rosegg. So gelangte auch die eine Hälfte des Klagenfurter Hauses an ihn allein. Am 18. July 1737 erfolte sein Tod, u. zwar ohne Nachkommen, weil solche alle in der Kindheit gestorben waren. Dem zweischen seinem Vater und dem Grafen Wolfgang Andreas abgeschlossenen Erbverein gemäß, hinterließ er den, ihm am nächsten Verwandten, der andern (Wolfgang Andreas'schen) Rosenbergischen Linie, nämlich dem Grafen Philipp Joseph, Sohn des Grafen Wolf Andreas, seinem Vetter, weil Philipps zwey ältere Brüder Joseph Paris und Franz Andreas nicht mehr lebten, die Fideikomißherrschaften Grafenstein, Welzenegg, Keutschach u. Greifenburg, nebst zugehör, Rosegg aber und die Haushälfte in Klagenfurt [Seite 69] welche durch einen gerichtlichen Spruch allodialisirt worden waren, fielen, so wie auch Freudenau, an Grafen Wolfgang Sigismund, Sohn seines Vetters Joseph Paris, welchen er zu seinem Universalerben einsetzte. -

Seinem Bilde gemäß mag Leopold Joseph ein freundlicher zierlicher Mann gewesen seyn. Noch findet sich eine jährliche Seelenamt=Stiftung von ihm in der Pfarre Maria im Dorn zu Abstall nächst Freudenau, in welchem Schloße er sich öfters mit seiner Frau aufhielt, auch hat er ein Hieronimitaner=Hospitium zu Friesach, ohnweit Greifenburg, und zum Theil auch die Kuratin in Greifenburg gestiftet. -

Georg Heinrich, Dritter Sohn des Grafen Georg Niklas, geboren zu Klagenfurt 1678 besaß zu folge Testaments seines Vaters, die Herrschaft Grafenstein, ward k: k: Kämmerer, dann auch Verordneter der Kärnthnerisch. Stände, nahm zu Gemahlin Antonia Gräfin von Kronegg. Zwey seiner Söhne starben als Kinder, er selbst verblich in Klagenfurt den 2.ten Jänner 1721 nach einer langwürdigen Brustkrankheit u. hinterließ eine Tochter. Diese ward Karmeliterin zu Wienerisch Neustadt und lebte nach Aufhebung des Klosters bey den Lorenzerinen zu Wien ab, wo sie im May 1786 starb. Seinem Portrait zu folge, sah er seinem ältesten Bruder Johan Friedrich ähnlich, und sehr kränkelich aus. - Nebst dreyen Söhnen, deren eben erwähnt worden ist, hinterließ [Seite 70] Graf Georg Niklaus noch Sechs Töchter, von denen zwey bereits im Jahre 1720 als Klosterfrauen zu Pölz in Steyermark gestorben waren, und eine damahls noch als Nonne zu Mährenberg in Steyermark lebte. Die übrigen Drey hießen Gottraud, geboren den 15. September 1650, vermählt mit Grafen Johan Ludwig Lamberg am 12. März 1669, Maria Sidonia, geboren den 4. Oktober 1651, vermählt den 17. Oktober 1667 mit Wilhelm Grafen v. Attems, und Anna Beatrix, geboren den 20. November[?] 1662, vermählt mit Erasmus Wilhelm Grafen v. Saurau, dem sie zu Folge Hübners Genealogischer Tabelle No. 844, 26 Kinder geboren haben soll.

Wie schon erwähnt, hieß der älteste Sohn des Grafen Wolfgang Andreas und seiner ersten Gemahlin, Eva Regina geborne Freyinn von Welz, Joseph Paris. Er kamm den 28. Juny 1651 in Klagenfurt zur Welt, hatte von Jugend auf einen besondern Hang zum Militairstande, den er auch, obschon dem Wunsche seines Vaters entgegen, erwählte. - Er begann seine militairische Laufbahn als Hauptmann des Marchese Pranaischen[?] Regiments, trat dann zum Regimente Rabatta als Rittmeister über, ward endlich Obristlieutnant im Roflischen[?] Regimente welches im Jahr 1810, als Latterman Infanterie in Steyermark garnisonirend, reduzirt wurde.

Als der Regiments Infhaber General Baron Rose sich die Unzufriedenheit des Kaisers zugezogen hatte, ward Graf Joseph Paris, der sich in vielen Gelegenheiten, sowohl gegen Türken vorzüglich bey der Entsetzung Wiens im Jahr 1683 als auch gegen die Franzos[en] [Seite 71] öfters durch Taperkeit und Geschicklichkeit besonders aufgezeichnet hatte, Obrist u. Inhaber jenes Regiment auch kaiserlicher Kämmerer. Schon war er im Begriff in den Deutschen Orden zu tretten, um aber nicht abermahls dem Willen seines Vaters entgegen zu handeln, überließ er die ihm schon zugedachte Kommende dem Freyherrn Wolf Andreas v: Kulmer. Als sich sein Vater, wie erwähnt worden, zu Frankfurt befand, schlug dieser dem Grafen Joseph Paris zur Ehe die Prinzessin, Maria Eleonora Amalia, Tochter des Landgrafen Wilhelm von Hessen Rheinfels, der bereits seine Einwilligung hirzu gegeben hatte, und seiner Gemahlin Maria Anna, einer gebornen Gräfin von Löwenstein Wertheim, vor; doch Jospeh Paris schlug diese Heurath aus, worauf die ihm Vermeinte sich mit dem Pfalz Grafen Theodor von Sulzbach vermählte. - Später ward er Commandant des Kreutzer Gränzdistrickts, damahls der stäten türkischen Einfälle wegen ein bedeutender Posten. Im Jahre 1681 heurathete er Isabella Cäzilia, geb: im Jahr 1663, Tochter des Grafen Johan Franz v= Lamberg, u. seiner Gemahlin Maria Constanzia, einer gebornen Freyin von Guestenbeg. Im Heurathsbrief kömmt vor, d[a]ß die Braut ihren Bräutigam als Heurathsgut zwey Tausend Gulden Rheinisch. zubringt, der Bräutigam solche mit einer gleichen Summe wiederlegt, so d[a]ß Heurathsgut, Wiederlage [Seite 72] und Morgengabe zusammen Sechstausend Gulden beträgt. - Sollte die Braut, heißt es weiter, vor ihm sterben, so fallt das Heurathsgut auf ihn, stürbe der Bräutigam aber früher, so hätten die Interessen der Wiederlage von ihr während ihrer Lebensdauer genossen zu werden, hätte aber dann auf seine Erben, oder wie er disponiren wird, zu fallen. Mit den Zwey Tausend Gulden Morgengabe habe sie aber nach ihren Willen zu disponiren. Stürbe er vor ihr, so fallen seine Mobilien, wenn er mit ihr keine Kinder hinterließe, ganz, im entgegegesetzten Falle aber zur Hälfte, ihr gehören, wozu aber seine Kleider, Rüstung und sein Silbergeschmeid und baares Geld nicht zu rechnen, dafür ihr aber dann in Summa Zwey Tausend Gulden auszuzahlen seyen; noch sollen ihr Sechs Pferde und Ein Wagen, oder, wenn sie es vorzieht, fünfzehen Hundert Gulden verbleiben, dann Eine Jahresnutzung seiner Güter / welche solche waren, ist nich gesagt /, oder wenn sie es vorzöge Vier Tausend Gulden, auch sollten ihr jährlich, nebst einer Wohnung im Rosenbergischen Hause zu Klagenfurt, als Wittwengehallt, solange sie Stand und Namen nicht ändert, Zwey Tausend Gulden verabfolgt werden. Zur mehrer[en] disfälligen Sicherheit verbürgt sich [Seite 73] sein Vater Graf Wolfgang Andreas für die richtige Inaltung des Heurathbriefes, und sowohl dieser, als der Bräutigam verpfänden der Braut als Sicherheit all ihr Hab und Gut. -

Als Graf Joseph Paris, welcher damahls seiner Verdienste wegen schon viel beym Kaiser Leopold galt, am 1.ten April 1685 mit dem Grafen Stuppach[?] in Wien durch die Herrn=Gasse fuhr, überfiel ihm seyn gewester Regiments Kommandant, General Baron Rose, und verstzte ihm zwey Wunden, an denen er starb. Nahe von jenem Platze befindet sich jetzt eine Kapelle. Sein Vater ließ den, allgemein seiner trefflichen Eigenschaften wegen Betrauerten, in derselben Gruft, die er für sich auserkohren hatte, bestatten, u. ihm ein schönes, noch in der Schotten=Kirche befindliches Epitaphium, eine Bronce=Platte nähmlich, setzen, in der sich eine, seiner ruhmvollen Millitärischen Laufbahne gemäße, Inschrift, mit Andeutung seines Alters, befindet. Ober dieser Inschrift ist ein Wappenschild, bestehend aus der fünfblättrigen Rose u. dem Lambergischen Wappe umgeben mit Kriegs= u. Todes= Insignien. Er hinterließ mit seiner Gemahlin zwar zwey Söhne u. Eine Tochter, aber von diesen starben einer der Erstern u. Letztern noch als Kinder, und Wolfgang Sigmund, von dem später ein Mehrers, blieb am Leben. - Der Mörder entgieng durch schleunige Flucht der gerechten Strafe. Seinem Bilde nach zu urtheilen, mag Joseph Paris blühenden Aussehens gewesen seyn, mit blauen Augen u. wahrscheinlich blonden Haaren, nur wahrscheinlich, weil eine häßlich große Perücke solche verbirgt.

Franz Andreas Graf v: Ursini u. Rosenberg, wie schon erwähnt der zweytgeborne [Seite 74] Sohn des Grafen Wolfgang Andreas aus seiner ersten Ehe, kommt am 12. März 1653 in Klagenfurt zur Welt, wiedmete sich von Jugend an dem Studium. Nachdem er diese vollendet hatte, machte er, dem damahligen Gebrauche gemäß, ein[e] Reise ins Ausland. Dann ward er in Wien kaiserlicher Kämmerer u. Reichshofrath, welches letztere er solange bis er im Jahre 1693 die, durch den Sterbefall des Grafen Siegmund Helfried von Dietrichstein erledigte Landeshauptman=Stelle von Kärnthen erhielt, u. zugleich geheimer Rath ward / Landeshauptman war in Kärnthen der Chef der Regierung, Burggraf der Chef der Stände, Landesverweser der dem landschrenen Gerichte präsidirte, und unter dem Landes Vizedom standen die landesfürstliche Städte und Märkte /. Von seinem Vater ererbte er die Fideikomißherrschaft Sonnegg, Höhenbergen, Stein, Feyersberg, Rechberg, dann Loretto am Werther See, u. das halbe Haus No= 365 in Klagenfurt. Damahls war er bereits seit 6. August 1682 mit Amalie Theresia, Tochter des Ferdinand Carl Grafen von Löwenstein=Wertheim, und seiner Gemahlin Anna Maria Landgräfin v= Fürstenberg, vermähl[t], welche im Jahr 1659 geboren war. Am 28. März 1698 starb er, u. ward seinem letzten Willen gemäß, zu Klagenfurt in der schon erwähnten Rosenbergisch. Gruft unter der Xaveri Kapelle, neben seiner Mutter u. Schwester Rosa bestattet. Eine schöne in der Kapelle ober dieser Gruft befindliche Grabschrif[t] [Seite 75] sagt, er sey stets gerecht u. sehr tugendhaft gewesen, habe gleichsam nur Gott und seinem Vaterland gelebt; mit der größten Frömigkeit sey er gestorben, bis zu seinem Ende sey er sich vollkomen gegenwärtig geblieben, diesen Tag seines Hinscheidens, den der Sieben Schmerzen Christi, habe er schon früher als den seines Hintritts prophezeihet. Er sey der treueste Gemahl seiner Amalia (sie verblich erst im Jahr 1736), [sie] die treueste Gattin gewesen. - Seinem Bilde nach zu urtheilen, hatte er eine edle sanfte etwas melancholische Gesichtsbildung.

Aus seiner Ehe entsprossen zwar viele Kinder, die aber alle mit Ausnahme von dreyen in der Kindheit starben. Diese drey hießen Maria Ernestina geboren zu Klagenfurt den 14. May 1685 (ihrem Portraite nach zu urtheilen sehr brunett mit dunklen dichten Augenbrauen etwas ihrem Vater ähnlich), vermählt 1728 mit Siegmund Friedrich Grafen v= Khevenhiller, der nach ihres Vaters Tod dessen Landeshauptmansstelle erhielt, dann Maria Anna geboren zu Klagenfurt den 10. März 1686, vermählt mit Erdman Grafen von Prosskau[?], endlich Carl Joseph geb.[oren] zu Klagenfurt den 9. November 1695. Dieser ererbte von seinem Vater die F: C: Herrschaft Sonnegg, Höhenbergen, Stein, Feyersberg, Rechberg, dann Loretto im Werther See, u. die Hälfte des von Grafen Johann Andreas zu Klagenfurt erbauten Hauses ebenfals als [Seite 76] Fideikomiß. Sein Vormund Graf Siegmund Khevenhiller zugleich seyn Schwager, kaufte für ihn während seiner Minderjährigkiet im Jahr 1701 die Herrschaft Hagenegg welche einst Graf Wolfgang Andreas besessen hatte, von den Gebrüdern von Gössniz; im Jahr 1708 aus dem Verlasse des Grafen Joh: Max Galler, der dem Grafen Carl 11000 F. geschuldet hatte, die auf des Erstern Herrschaft Haimburg gehaftet, diese mit einer [= einem] hübschen zwischen Völkermarkt und Grafenstein auf einer Anhöhe liegenden Schlosse versehene Gut um 45,600 F. und Einhundert Dukaten im Gold. Als im Jahr 1708 vier Bayerische Prinzen, die in Folge des Sieges bey Hoefstädt in Oesterreichische Gefangenschaft gerathen waren, im Schlosse Loretto wohnten, kam am 9. Oktober um 11 Uhr mittags durch den Rauchfang der Küche Feuer aus. Die Prinzen, von deren der Älteste 9, der Jünste erst 5 Jahre alt war, wurden gerettet, das Schloß aber samt Einrichtung, wurde ein Raub der Flammen. So sagt Herr Konsistorial=Rath Heinrich Herrmann in seinem Werke, betitelt "Klagenfurt wie es war u. ist" Seite 45. Wahrscheinlich ist damahls auch das Original Portrait Maximilians v. Rosenberg von Titian gemahlt / Siehe Seite 17 dieser Familien Geschichte / verbrannt, das Schloß aber bald darauf wieder aufgebauet worden. Im Jahr 1717 nahm er nach geendeten Studien die Reise ins Aufland vor, ward bald nach seiner Zurückkunft Wienerischer Regiments Rath / Regierungs Rath / war in Begriff sich mit einem sehr vornehmen u. reichen Mädchen zu verehlichen, da starb er in der Blüthe seiner Jahre [Seite 77] den 11. Februar 1718. Eine Stunde vor seinem Tode testirte er mündlich vor mehreren Zeugen. Sein letzter Wille gieng dahin, bey seinen Eltern in der Gruft der Xavei Kapelle zu Klagenfurt bestattet zu werden, daß dort für ihn Tausend Messen zu lesen seyen. Vierhundert Gulden seyen den Armen zu vertheilen, ferners sollen alle seine Güter bey der Familie bleiben, sein Universal Erbe, Graf Philipp Joseph Rosenberg, Stiefbruder seines Vaters, seye, diesem alle seine Realität[en], mit Ausnahme Heinburgs zufalt, Letzteres als F: C: dem Grafen Wolfgang Siegmund, Sohn seines verstorbenen Oheims, des Grafen Joseph Paris Rosenberg, doch soll Ersterer die Verpflichtung haben denen vier Kindern des Statthalters Grafen Khevenhiller, Gemahl seiner Schwester Maria Ernestina, früher Landeshauptman in Kärnthen, 1695 Stadthalter von Niederösterreich in Wien,[in] jedem Jahr Tausend Gulden, ihnen zusammen Vierzig Tausend Gulden zu geben. Seinen Leuten bewilligte er theils Pensionen theils Abfertigungen. Von seinen Kapitalien vermachte er einen Drittheil seiner Schwester der Gräfin Khevenhiller, Ein drittel seiner andern Schwester der Gräfin Presskau[?], u. eben soviel seinem Schwager Grafen Khevenhiller / Siehe 16. Beilage Seite 33 /. Das noch von ihm vorhandene Bild laßt vermuthen, [Seite 78] d[a]ß er ein hübscher zierlicher Jüngling war. Philipp Joseph Dritter Sohn Wolfgang Andreas, den dieser mit seiner dritten Gemahlin Ernestina Gräfin von Montecuculi, erzugte geboren zu Wien den 3. Juni 1691, erhielt von seinem Vater, wie bereits erwähnt wurde, die Mährische Herrschaft Brunow, aus dessen Verlasse, nebst bedeutenden Kapitalien, d[a]s Freyhaus in der Herrn Gasse zu Wien, ihm durch Erbtheil Libell zugetheilt wurde, und zwar als ganz freyes Vermögen, während der andere Universal Erbe, sein Stiefbruder Franz Andreas zwar die H[err]sch[a]ft Sonnegg, Höhenbergen, Stein, Feuersberg und Rechberg samt Loretto, u. dem halben Haus in Klagenfurt, aber alles als Fidei Comiss, erhielt, wogegen von Seite der Vormundschaft des schon erwähnten Grafen Carl, Sohn des Franz Andreas nach des letztern Tod, eine Klage eingereicht wurde, auf welche im Jahr 1715 ein Vergleich zu Stande kamm, dem zufolge, von denen auf 250,000 F. geschätzten Gütern des Grafen Carl die Hälfte als Allod, dagegen von Seite des Grafen Philipp, eines seiner Kapitalien im Betrage von 83,250 F. u. sein Freyhaus in Wien, als Fidei Comiss erklärt wurden. Ersteres jedoch mit dem Vorbehalte, d[a]ß jedem aus der Familie Rosenberg in Verkaufungsfalle eines der, von Wolfgang Andre als Fideikomiß erklärt gewesenen Güter, das Recht des [Seite 79] Verkaufs um den Schätzungswerthe zukomme. - Da jedoch Graf Philipp Joseph, wie schon erwähnt die Güter Karls im Jahre 1718 ererbte, ward das Fideikomiß wieder auf obgenannte Güter übertragen u. ließ er das freyhaus sowohl, als erwähntes Capital wieder Allodialisieren. - Auch ward er im Jahr 1720 verhalten, der Wittwe seines Stiefbruders Joseph Paris, jährlich ihren Wittwengehalt mit 2500 F. auszuzahlen, weil deren Sohn Wolfgang Siegmund nur die Legitima ererbt hatte, endlich mußte er die im Vermächtnisse seines Neffen Carl vorgekommene bedeutende Legata von dem Ertrag der Fideikomisse bezahlen. -

Im Jahre 1711 ernannte ihn der Kaiser Joseph der Erste zu seinem Kämmerer. - Den 12. März des folgenden Jahres vermählte er sich zu Wien mit der Hofdame der Kaiserin Eleonora Magdalena, Wittwe des Kaisers Leopold des Ersten, Maria Dominika, Tochter des Grafen Dominik Andreas v= Kaunitz / dessen Wappe bildete vier Felder, von welchen das Rechte Obere u. das linke Untere Goldfarb waren, u. eine grüne Seeblume mit weisser Blüthe enthielten, während jede der andern zwey blauer Farbe, mit einer weissen fünfblättrigen Rose geziert waren / u. seiner Gemahlin Maria Eleonora geborne Gräfin v: Sternberg. Sie war geboren den 19. Juny 1689, ihr Vater war Reichs-Vizekanzler, ihr Bruder Maximilian Ulrich ward nachmahls Landeshauptman in Mähren u. heurathete Maria Ernestina Franziska Gräfin v: Rietburg[?], welche Gr[a]fschaft er seinem Sohne vererbte. Dieser Letztere war der berühmte Minister der Kaiserinn Maria Theresia, deren Sohn, Kaiser Joseph der II.te, ihn in den Reichsfürstenstand erhob. Im Jahr 1704 hatte Graf Maximilian Ulrich mit seinem Vetter Grafen Johann Wilhelm Kaunitz ein Fideikomiß Institut dahin abgeschlossen, daß falls von Seite des Letztern nur Viermahl Hundert Tausend Gulden und das Haus in Prag als F:[idei] C:[omiß] erklärt würden, [Seite 80] auf seiner Seite auch nur die Herrschaft Austerlitz, Mährisch Pruß u. die beyden Häuser in Brünn, nebst eben soviel Silberzeug als von Seite seines Vetters, als Fidei Komiß gelten solle. Würden aber von Grafen Johann Wilhelm auch die Herrschaften Neuschloß und Eign[?] und das Gut Hauska zum Fidei Comiss geschlagen, so soll solches seinerseits auch mit seinen Herrschaften Ungerisch Brod[?] u. Dagechau[?] geschehen. In erstern Falle aber, hätten diese beyden Herrschaften seine Töchter oder deren Nachkommen als Allod zu gelangen wenn seine männliche Suczession erlöscht. Jedenfalls [?] , so sagt sein Institut, soll nach Abgang seiner männlichen Deszendenz unter seine Töchter oder deren Nachkommen gleich getheilt werden, seine Häuser u. Gärten zu Wien in der Roßau, sein schöner Diemant Ring, das vom Herzog von Lothringen zum Geschenk erhaltene goldene Vließ mit Diemanten geziert, und die von seiner Frau herrührenden großen Hand= u. Hals-Perlen, welches alles nach Absterben seiner mämmlichen Sukzession allodialisirt zu werden habe. Erlöscht seine u. des Grafen Johann Wilhelm männliche Suczession, so habe dann sein ganzes Fidei Comis, als Primogenitur, auf seine Töchter und deren Nachkommen nach dem Rechte der Erstgeburt zu fallen, dann von diesen wieder an deren erstgebornen männlichen Erben u. so fort. - Da die beyden ältesten Töchter des Grafen Maximilian Ulrich Kaunitz ohne Suczession sterben, so würde gegenwärtig, im Erlöschungsfalle der männlichen Suczession dieser beyden benannten Grafen Kaunitz, das Fidei Comiss des G[ra]fen Maximilian Ulrich dem Erstgebornen mänlichen Geschlechtes der Dominika, Gemahlinn des Grafen Philipp Joseph Rosenberg, zufallen. -

Im Jahr 1713 ward er vom kaiserl= Hofe in Geschäften nach Portugal abgesendet, 1718 war er kaiserl. Hofkammerrath dann Komissaier der Hofkammer beym [Seite 81] Landtage in Brünn, ward in wichtigen Staatsgeschäften in Servien verwendet, 1725 verkaufte er die H[err]schaft Hagenegg an den Grafen Christalnigg um 31,000 F. mit Vorbehalt des Wiedereinlösungs Rechts, um das Chevenhillerische Legat mit 40000 F. auszahlen zu können, u. zwar vermöge Hof=Konsens v: 9. Februar desselben Jahres. -

1744 trat er eine Gesandschaftsreise nach Berlin an, ward im September desselben Jahres als Bothschafter an den Russischen Hof, im Monath Oktober 1745 als bevollmächtigter Minister nach Haag, u. im September 1746 in derselben Eigenschaft nach Lisabon abgeschickt. Von da kehrte er 1746 nach Wien zurück, ward 1750 Repraesentations= u. Kammer=Präsident daselbst, 1754 als Bothschafter nach Venedig gesendet. Uiberdieß hatte ihn die Kaiserin Maria Theresia, um Subsidien zu unterhandeln, an den Spanischen u. Grossbrittanischen Hof, und zwar mit erwünschten Erfolgen, gesendet, und war er 1742 zum geheimen Rathe ernannt worden. - Obschon er, nebst der von seinem Vater erhaltenen Herrschaft Brunau u. der ihm durch den Erbtheil=Libel zugefallenen bedeutenden Kapitalien, sammt dem Freyhause in Wien, auch wie bereits gesagt worden, von seinem Vetter, Grafen Leopold Joseph Rosenberg, die F: C: Herrschaften Grafenstein, Welzenegg u. Keutschach erhielt, von Grafen Carl Rosenberg, wie auch erzählt wurde, die Herrschaft Sonnegg sammt der mit solcher vereinten Herrschaften, die He[rr]sch[a]ft Hagenegg und die Hälfte des oft genannten Klagenfurter Hauses ererbt hatte, wozu im Jahr 1706 auch die schöne, in Oesterreich unter [Seite 82] der Enns an der Ips, damahls noch mit einem Schlosse versehene, He[rr]schaft Gleisz kam, / zu jener Zeit Passauisches / nun Oesterreichisches Mänerlichen [= Männerlehen], welches unverkäuflich ist, u. nach Abgang der männlichen Rosenbergischen Sprossen an die weiblichen überzugehen hat, früher seinem Großvater Fürsten Montecuculi gehörte, du[rch] seine Mutter / Siehe 11. Beilage Seite 1 Montecuculi / an ihm gedieh, so gerieth er doch allmählich in die ungehäuere Schuldenlast von 636,000 Gulden, der vielen so kostspieligen Gesandschafts Reisen wegen, bey welchen er seinen Hof glanzvoll repräsentierte. Die Folge davon war, d[a]ß nach seinem Tode alles was man Allod besessen hatte u. die meist[en] Kapitalien verloren giengen. Auch sei[ne] Baulust trug mit zum Verderben seiner Geldangelegenheiten bey, so ließ er das noch in gutem Baustande sich befundene Schloß der Herrschaft Höhenbergen größtentheils abbrechen, ein neues prächtiges nach Italienischem Styl aufführen, welches er aber unvollendet lassen mußte, so ließ er viele Felsen des Flußbeetes der Ips sprengen, Willens solche von Gleihs an Schiffbar zu machen, doch ohne Erfolg, so legte er mit große[n] Kosten einen jetzt wieder verwilder[ten] Garten beym Gleißer Schlosse an, dessen Mayerey er dagegen aus Geldnoth verkaufte. Seine ihm, wegen seiner ausgezeichneten Talente u. vielen Verdienste besonders im [Seite 83] diplomatischen Fache, gnädige Kaiserin Maria Theresia, hatte ihm schon den Toison zugedacht, als er nach dem Tode seiner Gemahlin, der am 7. Februar 1756 in Wien erfolgte, zu Venedig im M[ona]the November 1761 eine Tänzerin Namens Justina Wyne, ehlichte, mit welcher Heurath die Kaiserinn so unzufrieden war, daß er nicht allein das goldene Vließ nicht erhielt, sondern auch sonst in Ungnade fiel, dann meistens, nachdem er 1763 seine Herrschaft Brunow an den Grafen Illeshazy verkauft hatte, u. 1764 von Venedig zrück berufen worden war, in seinem Schlosse Gleisz die wenige noch übrige Zeit seines Lebens zubrachte. Eben gedachte, seine zweyte Gemahlinn, war die Tochter eines Englischen Edelmanns, sehr schön, geistreich und belesen, selbst Schriftstellerinn; so schrieb sie zu Venedig im Jahre 1788, wo sie als Wittwe lebte, u. von ihrem Stiefsohen jährlich 3000 F. als Wittwen=Gehalt erhielt, "Les morlaques" einen geschichtlichen der Kaiserin Katharina der zweyten von Russland gewidmeten, Roman blühenden Styls[?], klassischer Schreibart. -

Am 6. Februar 1765 verschied Graf Philipp Joseph zu Wien, in Folge eines Blasenausschlages und ward, seinem letzten Wille[n] gemäß, bey den Paulinern auf der Wieden beerdigt. Er verband mit seinen bereits erwähnten Geistes Eigenschaften, eine sehr schöne Gestalt, die edelsten Züge, das sprechendste Auge, die würdevollste Haltung. Während er als Bothschafter in Venedig sich befand schrieb er ein sehr voluminoses Werk das sehr viele trefliche Gedanken enthielt, betitelt: "Gedanken uber die grosse Handelschaft überhaupt, und wie diese in den königl= Ungarischen u. Deutschen Erblanden einzuführen sey", gedruckt in Triest durch Thomas Trattner 1762. Seine Stammtafel von 16 adelichen Ahnen [Seite 84] befindet sich auf der 6.ten Beilage. Er hinterließ von seiner ersten Frau Einen Sohn (zwey Söhne starben als noch kleine Kinder), u. vier Töchter, deren später mehr wird erwähnt werden. -

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